Praxis-Tipp: Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen eines Minijobs als Sonderausgaben
Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen eines Minijobs vermindern den als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Betrag nur, wenn der Steuerpflichtige die Hinzurechnung der Beiträge (Arbeitgeber- und ggf. Arbeitnehmeranteil) zu den tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen beantragt hat.
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