Praxis-Tipp: Rücknahme eines Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld
Über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist nach Einleitung der Vollstreckung zu entscheiden. Fraglich ist, ob ein Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld vor Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheides zurückgenommen werden kann.
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