Praxis-Tipp: Schätzung bei Übernachtung in der Lkw-Schlafkabine
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind als Werbungskosten auch beruflich veranlasste Übernachtungskosten abzuziehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5a EStG). Übernachtungskosten sind mit den tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen (R 9.7 Abs. 2 LStR).
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