Praxis-Tipp: Schulgeldzahlungen an "andere Einrichtungen" die auf einen Abschluss vorbereiten
Führt eine Privatschule nicht zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss, sondern bereitet sie lediglich auf einen solchen vor, muss nachgewiesen werden, dass sie eine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleistet, weil ansonsten das Schuldgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar ist.
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