Praxis-Tipp: Selbst getragene Treibstoffkosten bei 1%-Regelung doch Werbungskosten?
Nach Auffassung des BFH sind vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten als Werbungskosten abziehbar, wenn der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird.
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