Praxis-Tipp: So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitenden einen Sonn-, Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.
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