Praxis-Tipp: Splittingtarif für Alleinerziehende
Das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden ist nach dem Grundtarif zu versteuern, während Ehegatten ohne Kind den günstigeren Splittingtarif wählen können. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den grundgesetzlichen Schutz der Familie verstößt, ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.
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