Praxis-Tipp: Steuerermäßigung für Haushaltsersparnis bei Heimkosten
Eine Steuerermäßigung nach § 35a kann nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Fraglich ist, was für die Haushaltsersparnis bei Heimkosten gilt.
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