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Praxis-Tipp: Steuerermäßigung nach § 35 EStG unternehmerbezogen geltend machen

Nach § 35 EStG wird die gewerbesteuerliche Belastung gewerblicher Einkünfte dadurch kompensiert, dass die tarifliche Einkommensteuer um das 3,8-fache des festgesetzten Steuermessbetrages gemindert wird. Der Abzug ist auf den Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt und darf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nicht übersteigen. Offen ist bislang, ob dies bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt (betriebsbezogen) oder zusammengefasst (unternehmerbezogen) zu ermitteln ist. 












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