Praxis-Tipp: Steuerfreier Teil der Rente bei Hinausschieben des Rentenanspruchs
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Doch was gilt, wenn der Rentenanspruch auf Antrag hinausgeschoben wird?
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