Praxis-Tipp: Taggenaue Abrechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden.
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