Praxis-Tipp: Übernommene Pauschalsteuer auf Geschenke bleibt abzugsfähig
Die übernommene Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde erhöht den Wert des Geschenks und kann daher zum Überschreiten der 35-EUR-Grenze führen. Dies hat jüngst der BFH entschieden. Die Finanzverwaltung ist allerdings großzügiger.
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