Praxis-Tipp: Übertragung eines Gesellschaftsanteils zum Jahreswechsel
Bei einer Übertragung zum Jahreswechsel ("im Schnittpunkt der Jahre") – d.h. mit Ablauf des 31.12. bzw. mit Wirkung vom 1.1. – entsteht die Frage, ob der Veräußerungsvorgang dem alten oder neuen Jahr zuzurechnen ist.
Powered by Versicherungsvergleich