Praxis-Tipp: Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Tieren durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein
Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Tierschutzes erzielt, werden in der Umsatzsteuer grundsätzlich ermäßigt besteuert. Es stellt sich die Frage, ob die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland ermäßigt zu besteuern sind, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke dienen.
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