Praxis-Tipp: Unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitstudium bei Kindergeld und Werbungskostenabzug
Ab 2015 wurde der Berufsausbildungsbegriff im Rahmen der Werbungskosten definiert (§ 9 Abs. 6 Satz 2 EStG). Es hat sich bislang die Frage gestellt, welchen Einfluss die neue Begriffsbestimmung auf die günstige BFH-Rechtsprechung zur mehraktigen Ausbildung hat.
Powered by Suchmaschinenoptimierung