Praxis-Tipp: Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei Beteiligung am Earn-Out
Wird ein Mitunternehmeranteil gegen einen festen Kaufpreis und Earn-Out-Zahlungen veräußert, ist fraglich, ob die Earn-Out-Klauseln als gewinn- bzw. umsatzabhängige Kaufpreisabreden einzustufen sind, sodass sie erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind.
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