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Praxis-Tipp: Verbilligt vermietete Wohnung als gewillkürtes Betriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind noch der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen und seiner Angehörigen dienen, also weder notwendiges Betriebsvermögen noch Privatvermögen sind, können als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden.













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