Praxis-Tipp: Verkauf eines Handys an den Arbeitgeber und Nutzung durch Arbeitnehmer
Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 45 EStG. a. auch die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten und aus den im Zusammenhang mit diesen Aufwendungen erbrachten Dienstleistungen.
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