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Praxis-Tipp: Verluste aus Kapitalvermögen nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides geltend machen

Für Verluste, für die eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben wird, besteht grundsätzlich eine inhaltliche Bindung an die festgesetzten Beträge. Tritt auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Bindungswirkung ein, obwohl sie nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen werden?












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