Praxis-Tipp: Verluste nach Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer geltend machen
Für Verluste, für die nach dem 13.12.2010 eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben wird, besteht grundsätzlich eine inhaltliche Bindung an die bei der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegten Beträge.
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