Praxis-Tipp: Vermietung einer Wohnung zwischen Ehegatten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Fraglich ist, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn der auswärts tätige Ehemann den Mietzins, den er für die an seinem Arbeitsort liegende Eigentumswohnung an seine Ehefrau bezahlt, als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen kann und bei der Ehefrau ein Werbungskostenüberschuss zu berücksichtigen ist.
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