Praxis-Tipp: Versicherungsleistungen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Der Steuerabzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige mit den Aufwendungen wirtschaftlich tatsächlich belastet ist. Aus diesem Grund hat das FG Münster entschieden, dass Versicherungsleistungen die begünstigten Handwerkerleistungen mindern.
Powered by Suchmaschinenoptimierung