Praxis-Tipp: Vorsicht bei der Auszahlung des Kindergeldes an das Kind
Kindergeld steht in der Regel nicht dem Kind selbst zu, sondern der bzw. den Personen, die aufgrund des Kindes zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind. Wird das Kindergeld ausnahmesweise nicht an den Berechtigten, sondern an das Kind ausgezahlt, ist es nicht selten der Fall, dass der Berechtigte bei einer rechtsgrundlosen Zahlung (an das Kind) nicht mit der Rückforderung des Kindergelds belastet werden will.
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