Praxis-Tipp: Vorweggenommene Werbungskosten bei Nießbrauchgrundstück
Bei der Vermietung eines mit nießbrauchbelasteten Grundstücks ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein nießbrauchsverpflichteter Grundstückseigentümer erst nach Wegfall der Verpflichtung Werbungskosten geltend machen kann.
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