Praxis-Tipp: Wahl des Abzugs von Basisvorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Basisabsicherung können grundsätzlich bei der Veranlagung des wirtschaftlich belasteten Versicherungsnehmers (Beitragsschuldner) als Sonderausgaben berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer die versicherte Person ist.
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