Praxis-Tipp: Wann ein PC als GWG zu 100 % abgezogen werden kann
Als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das zu 100 % Betriebsausgaben abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer (PC) nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.
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