Praxis-Tipp: Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken
Wenn Unternehmer ihren Geschäftsfreunden größere Geschenke machen, kommt es oft Jahre später zu Irritationen – nämlich dann, wenn im Rahmen einer Außenprüfung der Beschenkte nachträglich Steuer auf die Zuwendung zahlen soll. Um diesen Ärger zu vermeiden, hat der Gesetzgeber ab 2007 eine Vorschrift in das Gesetz eingefügt.
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