Praxis-Tipp: Wiedereinführung der degressiven AfA
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25%, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
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