Praxis-Tipp: Wohnsitzbeibehaltung bei Schulbesuch im Ausland und Corona-bedingtem Einreisestopp
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem EWR-Staat haben, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten leben, wird grundsätzlich kein Kindergeld gewährt.
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