Praxis-Tipp: Zeitliche Zuordnung von Veräußerungskosten
Veräußerungskosten i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. Es stellt sich die Frage, wie vorab und nachträglich entstandenen Veräußerungskosten steuerlich zu behandeln sind.
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