Praxis-Tipp: Zeitlicher Umfang von nebenberuflichen Tätigkeiten
Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 2.400 EUR steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine nebenberufliche Tätigkeit vor, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
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