Praxis-Tipp: Zurechnung der Riester-Zulagen vor oder nach Abzug der Steuerermäßigung?
In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage - bei erfolgreicher Günstigerprüfung - hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist.
Powered by Finanznachrichten