Praxis-Tipp: Zweitwohnungssteuer und doppelte Haushaltsführung
Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft bis zu einem nachgewiesenen Betrag von maximal 1.000 EUR im Monat anerkannt.
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