Preisgelder eines Pokerspielers unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Im Duell mit dem Finanzamt konnte ein Pokerspieler vor Gericht jetzt einen wichtigen Sieg verbuchen. Der Bundesfinanzhof entschied im Revisionsverfahren (BFH, Urteil vom 30. August 2017, Az. XI R 37/14), dass die Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, keine Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers darstellen. […]
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