Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Grundstückstausch als Anschaffung (BFH)
Überträgt der Eigentümer eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises an eine Gemeinde und erhält er dafür einen Rückübertragungsanspruch auf ein parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an.
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