Qualifizierungschancengesetz: Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung dauerhaft angehoben
Die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen bleiben über den 31.12.2018 hinaus bestehen. Das geht aus dem Qualifizierungschancengesetz hervor. Der Bundestag hat das Gesetz am 30.11.2018 verabschiedet.
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