Die OFD Karlsruhe nimmt aktuell zu Abgrenzungsfragen bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen ab 1.1.2010 Stellung
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG kann für die Bereitstellung von Kureinrichtungen der ermäßigte Steuersatz angewandt werden, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist.
Wer im Nebenberuf ausbildet, erzieht, pflegt oder betreut, kann für seine Einnahmen einen Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR pro Jahr abziehen. Die OFD Frankfurt am Main hat nun im Detail erklärt,…
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