Rechengrößenverordnung: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2020
Der Referentenentwurf zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 liegt vor. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1.1.2020 voraussichtlich 62.550 EUR betragen. Die weiteren Werte im Überblick
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