Rechtsprechung im Umbruch
Kosten für einen Zivilprozess sind nach Änderung der Rechtsprechung des BFH in wesentlich größerem Umfang als bisher als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dies hat in der Folge zu zahlreichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt, die sich mit der neuen Rechtslage auseinandergesetzt haben.
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