Rechtsprechungsänderung: Berechnung des Schadensersatzanspruches wegen Baumangel (BGH)
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH aktuell entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist
Powered by Stromvergleich
