Restschuldbefreiung erstreckt sich nicht auf Masseverbindlichkeiten
Steuerschulden, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, darf das Finanzamt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Dem steht auch eine dem ehemaligen Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung nicht entgegen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 28. Juli 2017, Az. VII R 1/16) zeigt. Finanzamt verrechnete unbezahlte Steuerschulden […]
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