Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung kein Gestaltungsmissbrauch (BFH)
Die verlustrealisierende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer in zeitlichem Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.
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