Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (BFH)
Für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Deren Höhe richtet sich nach den Kosten, die zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht voraussichtlich erforderlich sind.
Powered by Versicherungsvergleich
