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Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens an die Gesellschafte

Schüttet eine gemeinnützige GmbH die aus der gemeinnützigen Tätigkeit erzielten Gewinne überwiegend verdeckt an ihre Gesellschafter aus, so liegt darin ein schwer wiegender Verstoß gegen das Erfordernis der Selbstlosigkeit, der zur rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt.









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