Rückwirkende Korrektur angeordnet - Bundesverfassungsgericht: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.
Powered by Reisesuchmaschine