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Sachbezüge: Erstattung verauslagter Benzinkosten gegen Vorlage erhaltener Gutscheine (BFH)

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei einer beliebigen Tankstelle einlösbare Benzingutscheine, liegt auch dann ein Sachbezug und keine Barlohnzuwendung vor, wenn der Arbeitnehmer auf seine Kosten tankt und sich gegen Vorlage der Gutscheine die Auslagen von seinem Arbeitgeber erstatten lässt.









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