Sanierungsgewinn: Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen (BFH)
Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des BMF-Schreibens v. 27.5.2003 (BStBl 2003 I S. 240) sind nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst.
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