Satzung für gemeinnützige Vereine: Formelle Anforderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (BFH)
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für gemeinnützige Vereine (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG) ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung (§ 61) AO erfüllt.
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