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Schadensersatz: Berechnung vor Mängelbeseitigung ohne Umsatzsteuer (BGH)

Ein Schadensersatzanspruch wegen Mängeln an einem Bauwerk umfasst nur den Nettobetrag der Aufwendungen für eine spätere Schadensbeseitigung, sofern der Mangel noch nicht beseitigt ist. Ist der Mangel bereits behoben und die Umsatzsteuer daher angefallen, ist der Bruttobetrag anzusetzen.









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