Schadensersatz: Steuerberater muss auf Erhöhung des Umsatzsteuersatzes hinweisen (OLG)
Ein Steuerberater verletzt seine Pflichten, wenn er seinen Mandanten nicht auf die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes hinweist. Ein ersatzfähiger Schaden entsteht jedoch nur, wenn der Mandant die höheren Preise (mit korrektem Steuersatz) auch am Markt hätte durchsetzen können.
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